Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

kein weg zu weit – Cordula & Marcel Ruse

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1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Agentur kein weg zu weit(nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“) über Beratungs-, Social-Media-, Content- und Performance-Marketing-Leistungen.

(2) Es handelt sich grundsätzlich um Dienstleistungsverträge im Sinne des § 611 BGB. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Leistungen und Leistungsänderungen

(1) Umfang und Art der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können mündlich vereinbart, müssen aber nachträglich schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein.

(3) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte zu erbringen.


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu pausieren, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen.

(4) Nach erfolgloser Mahnung kann die Agentur Leistungen pausieren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


5. Haftung

(1) Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Erfolge oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


6. Nutzungsrechte an erstellten Inhalten

(1) Die Agentur behält sämtliche Rechte an allen erstellten Inhalten, Konzepten, Fotos, Videos und Texten.

(2) Der Kunde erhält kein Rohmaterial, sondern lediglich das Recht zur Veröffentlichung der von der Agentur erstellten Inhalte auf den durch sie betreuten Kanälen.

(3) Eine Nutzung außerhalb dieser Kanäle oder auf anderen Plattformen ist ausgeschlossen und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

(4) Nach Vertragsende dürfen bereits veröffentlichte Inhalte auf den betreuten Kanälen des Kunden bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht erneut oder anderweitig verwendet werden.


7. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

(2) Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Quartalsendeschriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


8. Leistungsunterbrechung

(1) Die Agentur ist berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder notwendige Freigaben, Inhalte oder Zugänge nicht bereitstellt.

(2) Die Vertragspflichten des Kunden bleiben in diesem Fall bestehen.


9. Referenzen und Eigenwerbung

(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf bestehende oder abgeschlossene Kundenprojekte hinzuweisen, insbesondere auf ihrer Website, in Präsentationen und in sozialen Medien.

(2) Vertrauliche oder interne Informationen des Kunden werden dabei nicht veröffentlicht.


10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.


11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Kassel, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2025

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